Wer Google Analytics zum Tracken seiner Besucher auf seiner Website verwendet, geht im Normalfall ein Risiko gegenüber dem deutschen Datenschutzrecht ein. Mit diesen 3 Tipps kann man Google Analytics rechtssicher verwenden.
Immer wieder gibt es in Deutschland Rechtsstreitfälle über die Nutzung von Google Analytics, einem beliebten Besuchertrackingtool aus dem Hause des Suchmaschinengiganten Google. Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke hat diesbezüglich Tipps gegeben, wie man Analytics in Deutschland rechtssicher nutzen kann (→ zum Artikel). Wir stellen diese Schritte noch einmal vor:
Inhaltsverzeichnis
1. Schritt: IP-Adressen der Besucher anonymisieren
Wie wir bereits im Tutorial beschrieben haben, muss zum Trackingcode eine Zeile im Code hinzugefügt werden. Somit werden die letzten Zeichen der IP-Adresse beim Aufruf der Seite ignoriert und es ist nicht mehr feststellbar, welcher Rechner tatsächlich auf die Website zugegriffen hat.
Der Standardcode von Analytics sieht so aus:
<script type="text/javascript"> var _gaq = _gaq || []; _gaq.push(['_setAccount', 'UA-12345678-1']); _gaq.push(['_trackPageview']); (function() { var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true; ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js'; var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s); })(); </script>
Diesen Code müssen wir um die rot markierte Zeile erweitern (auch an der richtigen Stelle einsetzen!)
<script type="text/javascript">
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push(['_setAccount', 'UA-12345678-1']);
_gaq.push (['_gat._anonymizeIp']);
_gaq.push(['_trackPageview']);
(function() {
var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true;
ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js';
var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s);
})();
</script>
2. Schritt: Datenschutzerklärung ergänzen
Es empfielt sich, seine Datenschutzerklärung (häufig auch im Impressum zu finden) um einen Google Analytics-Eintrag ergänzt. Hierzu bietet die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke eine Mustervorlage für Google Analytics an.
3. Schritt: Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung ausfüllen
Weiterhin empfehlen die Rechtsanwälte – wie auch Google – den Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung auszufüllen und an die Google Germany GmbH in Hamburg per Post zuzuschicken, inklusive einem frankierten Briefumschlag für die Rückantwort. In dieser wird eine Kopie des Vertrags an uns zurückgeschickt.
Alte Analytics-Daten löschen?
Wer vorher bereits – insbesondere ohne die technischen Anpassungen – Analytics verwendet hat, sollte auch alle bereits angelegten Analytics-Projekte löschen und von neu beginnen. Die technischen Änderungen werden zwar für zukünftige Trackings berücksichtigt, allerdings werden dadurch die alten, bereits erhobenen Daten nicht geändert. Die Daten sind dann zwar futsch, aber so ist man wenigstens auf der sicheren Seite.
Nach diesen Schritten sollten wir auf der rechtlich sicheren Seite stehen und können unsere Trackings ganz entspannt betreiben.